Sonntagsschutz durch Verfassungsurteil in Deutschland

Dass der Sonntag und die Feiertage «als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» geschützt sind, stand schon im Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Dieser Artikel wurde durch Artikel 140 des Grundgesetzes unverändert übernommen. Außerdem ist im Artikel 4 die Religionsfreiheit und das Recht auf «ungestörte Religionsausübung» verbrieft.
Die Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag geht aber weit über religiöse Aspekte hinaus. Der Erste Senat hat vielmehr eine bislang ungeklärte, rechtlich «zentrale Frage» beantwortet: Die beiden Grundgesetzartikel zum Sonntagsschutz wirken sich direkt auch auf andere Grundrechte aus.
«Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit», heißt es im Urteil. Die Gewährleistung der Arbeitsruhe sei «auch Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen». So diene die Arbeitsruhe «der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit». Die Sonn- und Feiertagsgarantie komme zudem dem Schutz von Ehe und Familie zugute. Schließlich habe diese grundgesetzliche Garantie einen besonderen Bezug zur Menschenwürde, «weil sie dem ökonomischen Nutzendenken einen Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient». Diese Aussagen dürften in zahlreichen künftigen Verfahren noch eine große Bedeutung erlangen.
Es gehe hier um ein «Grundelement sozialen Zusammenlebens», betonte das Gericht. Grundsätzlich habe deshalb die typische werktägliche Geschäftigkeit an Sonn- und Feiertagen zu ruhen, wobei deren grundrechtlicher Schutz nicht auf einen religiösen oder weltanschaulichen Sinn dieser Tage beschränkt sei. Die Regelung ziele in der säkularisierten Gesellschafts- und Staatsordnung auch auf die Verfolgung profaner Ziele wie die der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung. Und dies könne auch im Freundeskreis, bei einem aktiven Vereinsleben oder in der Familie geschehen. Dies sei aber nur möglich, wenn ein «zeitlicher Gleichklang» sichergestellt sei. Die Möglichkeit «seelischer Erhebung» solle «allen Menschen unbeschadet einer religiösen Bindung zuteilwerden», heißt es im Urteil.
Karlsruhe (ddp)

einige interessante Links:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/ladenschluss108.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-134
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/913894/Brenner-Absage-an-den-Kommerz#/beitrag/video/913894/Brenner-Absage-an-den-Kommerz

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/228#/beitrag/video/914742/Zwischenruf-Dr-Eckart-von-Hirschhausen/